Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnungen 2021 der Stadt Landshut, der Hl. Geistspitalstiftung und der Waisen- und Jugendstiftung Landshut sowie der Jahresabschlüsse 2021 der Alten- und Pflegeheime Hl. Geists